Gesundheitsvorsorge in unserer Praxis

Nach §25 SGB haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Anspruch auf Gesundheitsvorsorgeleistungen. Dies gilt ab dem Alter von 35 Jahren und kann alle 3 Jahre durchgeführt werden. Bei Patienten, die im Hausarztvertrag eingeschrieben sind, kann eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung alle 2 Jahre durchgeführt werden. Diese Gesundheitsvorsorgeuntersuchung (Check-up) beinhaltet folgende Untersuchungen:

  • Ärztliches Gespräch (Anamnese)
  • Körperliche Untersuchung durch den Arzt
  • Blutuntersuchung   
    –  Gesamtcholesterin (inkl. HDL/LDL)
    –  Blutzucker
  • Urinuntersuchung   
    –  Eiweiß (Protein)
    –  Zucker (Glukose)
    –  Blut (Erythrozythen)
    –  Weisse Blutkörperchen (Leukozythen)
    –  Nitrit
  • Krebsvorsorge beim Mann – Prostatauntersuchung ab dem  45. Jebensjahr (1 x pro Jahr)
  • Hautkrebsvorsorge (Hautscreening)

Diese Untersuchungen können Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Fettstoffwechselstörung, eines Diabetes mellitus oder einer Nierenerkrankung liefern. Durch die Ganzkörperuntersuchung des Arztes können Herzfehler, fortgeschrittene Lungenerkrankungen oder Erkrankungen, die mit der Vergrößerung von Bauchorganen einhergehen, aufgedeckt werden.

Erkrankungen, die noch im „Verborgenen“ liegen bzw. noch ohne äußerliche Zeichen einhergehen und sich z.B. noch im Frühstadium einer Erkrankung befinden, können mit den o.g. Untersuchungsmöglichkeiten nicht sicher aufgedeckt werden.

Apparative Leistungen, wie z.B. Ultraschall, EKG , Lungenfunktion, Gefäßuntersuchungen etc. erzielen diesbezüglich eine höhere Aussagefähigkeit, sind aber nicht im „Leistungspaket“ der gesetzlichen Krankenkassen  enthalten.

Individuelle Gesundheitsvorsorgeleistungen

Über das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen hinaus bieten wir Ihnen zusätzliche, weitergehende Untersuchungen an. Zur Einschätzung Ihres persönlichen Gesundheitsprofils oder individuellen Krankheitsrisikos beraten wir Sie gern in einem ausführlichen Gespräch.

Individuelle Gesundheitsleistungen stellen keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar und werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet!

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